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Hinweis: Inhalt in Verantwortung der Volksschulgemeinde                                                  Stand: 28. April 2026
 

Sanierung und Erweiterung

Mehrzweckhalle Oberhofen

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Aktueller Planungsstand und Ausblick
Die Baukommission, die Schul- und Politische Gemeinde Münchwilen informieren über den aktuellen Stand des Projekts Sanierung und Erweiterung Mehrzweckhalle Oberhofen. Anlässlich einer öffentlichen Informationsveranstaltung vom 28. April 2026 wurden der Bevölkerung der Planungsstand sowie die zugehörige Kostenschätzung vorgestellt. Die Ergebnisse zeigen, dass der bestehende Projektkredit über 9.4 MCHF inkl. MwSt. nicht ausreicht und eine Urnenabstimmung notwendig wird.

​Ausgangslage
Die sanierungsbedürftige Mehrzweckhalle Oberhofen ist seit Jahren ein zentraler Bestandteil des schulischen, sportlichen und gesellschaftlichen Lebens in Münchwilen. In den vergangenen Jahren wurden verschiedene Vorgängerprojekte und Abklärungen durchgeführt. Im Jahre 2023 wurde auf dieser Basis das Vorprojekt 2023.1 erarbeitet, welches rückblickend jedoch wesentliche Pendenzen aufwies, insbesondere in den Bereichen Behindertengleichstellung, Brandschutz, Statik, Energie und Baueingabereife.
Am 26. September resp. 29. November 2023 genehmigte die Stimmbürgerschaft den Planungskredit, worauf ein Planerwahlverfahren durchgeführt wurde. Die siegreiche Konzeptidee der Flühler Architektur GmbH fand Eingang in die Volksbotschaft für einen Baukredit über 9.4 MCHF inkl. MwSt., welche am 24. November 2024 von der Urnengemeinde genehmigt wurde. Im Jahre 2025 erfolgten dann umfassende Bestandesaufnahmen (u. a. Statik, Gebäudeschadstoffe, Brandschutz, Denkmalschutz), sowie die Erarbeitung einer konsolidierten Bestellung der Nutzenden und Betreibenden.
 
Aktueller Projektstand
Auf diesen Grundlagen erarbeitete das Planungsteam um die Flühler Architektur GmbH das Vorprojekt 2026, welches nun vollständig vorliegt. Es umfasst aufeinander abgestimmte Architektur-, Statik- sowie Haustechnikpläne, einen detaillierten Baubeschrieb und eine Kostenschätzung mit einer Ungenauigkeit von +/- 15 %. Dieser Planungsstand wurde von der mandatierten Bauherrenvertretung detailliert auf Vollständigkeit, Qualität etc. geprüft. Diese Prüfung ergab, dass die Planung vollständig sowie nachvollziehbar ist und die wenigen geringfügigen Pendenzen in der Phase Bauprojekt bearbeitet werden können. Die vollständige Erfüllung der Anforderungen aus der Bestellung resultiert gemäss der Kostenschätzung in einer Kostenüberschreitung von 2.6 MCHF inkl. MwSt. gegenüber dem genehmigten Kredit von 9.4 MCHF inkl. MwSt. Die Baukommission hat auf dieser Basis den Phasenabschluss Vorprojekt genehmigt und sich zusammen mit der Schul- sowie politischen Gemeinde über das weitere Vorgehen beraten.
 
Fazit
Die vorliegende Kostenschätzung mit einer Ungenauigkeit von +/- 15 % zeigt klar, dass das Projekt mit dem genehmigten Kredit von 9.4 MCHF inkl. MwSt. nicht realisierbar ist. Für die Weiterführung und Umsetzung des Projekts ist ein Nachtragskredit erforderlich, der Urnengemeinde zu unterbreiten ist. Zudem ist das ursprünglich angestrebte Terminziel mit einer Fertigstellung im Winter 2026 nicht realisierbar.
 
Die Mehrkosten ergeben sich insbesondere aus:
  • Behördlichen und gesetzlichen Vorgaben (u. a. Energiegesetz, Behindertengleichstellung, Brand- und Erdbebensicherheit)
  • Erkenntnissen aus detaillierten Bestandesaufnahmen (u. a. Umfang Gebäudeschadstoffe, Fundation und Grundwasserabdichtung)
  • Vervollständigung von zuvor zu tief oder nicht berücksichtigten Positionen (u. a. Planungshonorare)
 
Hinsichtlich der Vorbildwirkung sagt das Gesetz über die Energienutzung (ENG) des Kantons Thurgau folgendes:
  • Kanton, Gemeinden sowie andere Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechtes nehmen in ihrem Bereich eine Vorbildfunktion bezüglich der Zwecke dieses Gesetzes wahr.
  • Ihre Neubauten und tiefgreifende Umbau- und Sanierungsmassnahmen an ihren Gebäuden sind mindestens nach dem Minergie-Standard oder vergleichbaren Standards auszuführen. Bei kantonalen Neubauten ist der Standard Minergie-A oder Minergie-P oder ein vergleichbarer Standard sowie in der Regel der ECO-Standard einzuhalten.
  • Sind diese Anforderungen nachweislich nur mit einem sehr hohen Aufwand zu erreichen, kann ausnahmsweise davon abgewichen werden.
Das Amt für Energie hat schriftlich bestätigt, dass wir diese Vorbildwirkung zu erfüllen haben.
 
In der Konsequenz ist für die Umsetzung des Projektes ein Nachtragskredit von rund 2.6 MCHF inkl. MwSt. erforderlich. Bei einer Bestätigung an der Urne am 30. August 2026, ist eine Fertigstellung bis Sommer 2029 realistisch.
 
Weiteres Vorgehen
Die Baukommission erarbeitet nun in Abstimmung mit der Schul- und der Politischen Gemeinde bis Ende Juni 2026 die Volksbotschaft. Dazu gehören die Zusammenstellung eines konsolidierten Nachtragskredits, ein aktualisierter Projektumfang und Terminplan sowie das Aufzeigen der Konsequenzen bei einer Ablehnung.
Das konkrete Abstimmungsdatum wird nach Rücksprache mit Gemeinderat und Schulbehörden bestätigt werden. Aktuell ist die Urnenabstimmung am 30. August 2026 geplant.
 
Bis zu diesem Zeitpunkt wird mit der kantonalen Denkmalpflege neuerlich der Kontakt hinsichtlich einer Entlassung aus dem Denkmalschutz gesucht.
 
Projektorganisation
Die Baukommission Sanierung und Erweiterung MZH Oberhofen:
  • Tanja Baer, Schulpräsidium
  • Karl Kappeler, Vertreter der Ortsparteien
  • Eric Groot Kormelink, Architekt und Münchwiler
  • Daniel Wyder, Schulleitung Primarschule Oberhofen
  • Felix Frey, Bauherrenvertreter
 
Auswahl weitere Beteiligte in der Projektorganisation
  • Marc Herzog, Leitung Infrastruktur der Schule (Beisitz Baukommission)
  • Jos-Reto Bernet (Vereinsvertretung)

Dokumente:
- Pläne Gegenüberstellung aktuelle Planung vs. Vorprojekt 2023.1
- Pläne ohne Bermassung
- Pläne Vorprojekt
- Präsentation Informationsveranstaltung
- Medienmitteilung​
 Gemeinde Münchwilen
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