Stand: 26. Mai 2025
Sanierung und Erweiterung
Mehrzweckhalle Oberhofen
1. Was sind die Voraussetzungen für die Projektierung?
Im vergangenen November haben die Münchwilerinnen und Münchwilen dem Gesamtkredit über 9.4 MCHF für die Sanierung und Erweiterung der Mehrzweckhalle Oberhofern zugestimmt. Mit grossem Engagement ist die Baukommission unter den in der Volksbotschaft fixierten Rahmenbedingungen in die Projektierung gestartet.
Diese Rahmenbedingungen sind neben dem Gesamtkredit und den Grobterminen die Konzeptidee von Flühler Architektur GmbH auf der Basis des «Vorprojektes 2023.1» von Bohnenblust/Wehrle. Flühler Architektur GmbH wurde im vorgängigen Planerwahlverfahren ausgewählt.
2. Wie organisiert sich die Baukommission?
Die Politische Gemeinde hat auf einen Einsitz in der Baukommission verzichtet. Die Baukommission, bestehend aus drei Mitgliedern der Schule Münchwilen, wurde durch Hanspeter Wehrle als einen Initianten des «Vorprojektes 2023.1» ergänzt. Zur Unterstützung der Baukommission und zur Gewährleistung eines professionellen Projektcontrollings, auch aufgrund eines ausdrücklichen Anliegens der Politischen Gemeinde (PG), wurde Seitens der Schulbehörde die Firma Brandenberger+Ruosch AG (B+R) als Bauherrenvertretung hinzugezogen. Daniel Traber von B+R nimmt als nicht stimmberechtigtes Mitglied an den Baukommissionssitzungen teil. Der Baukommission gehören folgende Personen an:
3. Welche Planungsschritte erfolgen aktuell?
Nach den notwendigen Vorbereitungen wie der Neukonstitution der Baukommission, der Erarbeitung des Projekthandbuches, der Formulierung der Bestellung mittels Betriebskonzeptes und dem Einholen der Bedürfnisse der Bevölkerung und der Vereine sowie der Bestandesaufnahmen mit zeitgemässen Anpassungen wie der Digitalisierung und Optimierung der Prozesse und Ablagen, sind folgende Meilensteine erreicht.
Die Einhaltung der genehmigten Kreditsumme ist das oberste Ziel aller Beteiligten. Es ist dabei zu beachten, dass die im Verhältnis hohen Sanierungskosten für die Baumassnahmen im Bestand aus dem aufgelaufenen Unterhalt resultieren. Die Baukosten regelmässig zu überprüfen, ist elementar. Prioritär werden die Risiken von Mehrkosten aufgrund fehlender Analysen und vergessener Kostenpositionen in der Kostenschätzung (Wehrle/Bohnenblust/Novum) aus dem «Vorprojekt 2023.1» abgeklärt. Dies betrifft folgende Bereiche:
Die bezifferbaren Mehrkosten der Fachplanerhonorare können durch die vorhandenen Projektreserven aufgenommen werden. Die weiteren Abweichungen von der Kostenschätzung wie die Gewährleistung der Erdbebensicherheit, die statische Ertüchtigung und die restlichen oben erwähnten Positionen müssen abgewogen und entsprechend angepasst werden.
4. Welche Meilensteine sind wann terminiert?
5. Wie wird weiterhin aus der Baukommissionsarbeit informiert?
Der Inhalt dieser Website wird laufend aktualisiert. In der Presse (REGI Die Neue) sind bereits erste Informationen, wie z. B. die Zusammensetzung der Baukommission, veröffentlicht worden. Weitere Informationen folgen, sobald entsprechende Meilensteine erreicht worden sind. Vor dem Einreichen der Baueingabe wird im Herbst 2025 die interessierte Bevölkerung zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung eingeladen. Persönliche Anliegen und Fragen einzelner Personen werden gerne in schriftlicher Form gesammelt und in geeigneter Zusammenstellung beantwortet.
6. Anträge der Gemeindeversammlung vom 26.05.2025
Die beiden an der Gemeindeversammlung angenommen Anträge bezüglich Information Mehrzweckhalle können wie folgt berücksichtigt werden:
Entscheid 1
Die Baukommission sieht keine grösseren Veränderungen zum «Vorprojekt 2023.1» vor. Eventuell notwendige, im Antrag erwähnte geringfügige Modifikationen werden von der Baukommission im Bedarfsfall abgeklärt.
Entscheid 2
Die Baukommission wird sich auf Grund des an der Gemeindeversammlung angenommenen Antrags neu konstituieren. Die beiden Entscheide der Bevölkerung hatten den Austritt von Marc Herzog und Rolf Thalmann zur Folge. Die Mitglieder der Baukommission sind bereits in intensiven Bemühungen, diese Abgänge durch fachkompetente Personen zu ersetzen und die Kommission mit neuen Mitgliedern zu ergänzen.
Die rechtliche Situation ist in Abklärung. An der Urnenabstimmung vom 24. November 2024 wurde die Kreditsumme mit der Konzeptidee der vom Planerwahlverfahren gewählten Architekten genehmigt. Für die Baukommission sind, wie bereits erwähnt, diese Entscheide umsetzbar. Ob eine Änderung des Inhaltes einer Urnenabstimmung durch einen Entscheid der Gemeindeversammlung geändert werden kann, muss rechtlich abgeklärt und bestätigt werden.
Im vergangenen November haben die Münchwilerinnen und Münchwilen dem Gesamtkredit über 9.4 MCHF für die Sanierung und Erweiterung der Mehrzweckhalle Oberhofern zugestimmt. Mit grossem Engagement ist die Baukommission unter den in der Volksbotschaft fixierten Rahmenbedingungen in die Projektierung gestartet.
Diese Rahmenbedingungen sind neben dem Gesamtkredit und den Grobterminen die Konzeptidee von Flühler Architektur GmbH auf der Basis des «Vorprojektes 2023.1» von Bohnenblust/Wehrle. Flühler Architektur GmbH wurde im vorgängigen Planerwahlverfahren ausgewählt.
2. Wie organisiert sich die Baukommission?
Die Politische Gemeinde hat auf einen Einsitz in der Baukommission verzichtet. Die Baukommission, bestehend aus drei Mitgliedern der Schule Münchwilen, wurde durch Hanspeter Wehrle als einen Initianten des «Vorprojektes 2023.1» ergänzt. Zur Unterstützung der Baukommission und zur Gewährleistung eines professionellen Projektcontrollings, auch aufgrund eines ausdrücklichen Anliegens der Politischen Gemeinde (PG), wurde Seitens der Schulbehörde die Firma Brandenberger+Ruosch AG (B+R) als Bauherrenvertretung hinzugezogen. Daniel Traber von B+R nimmt als nicht stimmberechtigtes Mitglied an den Baukommissionssitzungen teil. Der Baukommission gehören folgende Personen an:
- Tanja Baer, Schulpräsidium
- Rolf Thalmann, Schulleitung
- Marc Herzog, Liegenschaftsverantwortlicher
- Hanspeter Wehrle, Vertreter der Vereine im Dorf
- Daniel Traber, Bauherrenvertretung (ohne Stimmrecht)
3. Welche Planungsschritte erfolgen aktuell?
Nach den notwendigen Vorbereitungen wie der Neukonstitution der Baukommission, der Erarbeitung des Projekthandbuches, der Formulierung der Bestellung mittels Betriebskonzeptes und dem Einholen der Bedürfnisse der Bevölkerung und der Vereine sowie der Bestandesaufnahmen mit zeitgemässen Anpassungen wie der Digitalisierung und Optimierung der Prozesse und Ablagen, sind folgende Meilensteine erreicht.
- Die Einarbeitung der Bestellungsanforderungen in die Planung ist erfolgt.
- Die Fachplaner werden ihre Fachplaner-Konzepte erstellen.
- Die Baukosten können anhand der erarbeiteten Unterlagen überprüft werden.
- Das Vorprojekt kann gemäss SIA-Phasenmodell vervollständigt werden.
- Das Bauprojekt und die Baueingabe können vorbereitet werden.
Die Einhaltung der genehmigten Kreditsumme ist das oberste Ziel aller Beteiligten. Es ist dabei zu beachten, dass die im Verhältnis hohen Sanierungskosten für die Baumassnahmen im Bestand aus dem aufgelaufenen Unterhalt resultieren. Die Baukosten regelmässig zu überprüfen, ist elementar. Prioritär werden die Risiken von Mehrkosten aufgrund fehlender Analysen und vergessener Kostenpositionen in der Kostenschätzung (Wehrle/Bohnenblust/Novum) aus dem «Vorprojekt 2023.1» abgeklärt. Dies betrifft folgende Bereiche:
- Die Gewährleistung der Erdbebensicherheit
- Die statische Ertüchtigung
- Die Vorschriften einer behindertengerechten Erschliessung
- Die sehr grossen Differenzen der offerierten Honorare der Fachplanungen im Vergleich zur Kostenschätzung aus dem «Vorprojekt 2023.1»
- Teuerung, vergessene Bedarfsabklärungen und entsprechende Ansprüche der Vereine (Grill und Fritteuse mit notwendiger Dunstabzugshaube, Gasanschluss, etc.)
Die bezifferbaren Mehrkosten der Fachplanerhonorare können durch die vorhandenen Projektreserven aufgenommen werden. Die weiteren Abweichungen von der Kostenschätzung wie die Gewährleistung der Erdbebensicherheit, die statische Ertüchtigung und die restlichen oben erwähnten Positionen müssen abgewogen und entsprechend angepasst werden.
4. Welche Meilensteine sind wann terminiert?
- Eingabe Bauprojekt Herbst 2025
- Baubeginn 2026 (bei zu erwartender Dauer des Baubewilligungsverfahrens ohne Einsprachen)
- Inbetriebnahme Herbst 2027
- Start des Turnunterrichtes Februar 2028
5. Wie wird weiterhin aus der Baukommissionsarbeit informiert?
Der Inhalt dieser Website wird laufend aktualisiert. In der Presse (REGI Die Neue) sind bereits erste Informationen, wie z. B. die Zusammensetzung der Baukommission, veröffentlicht worden. Weitere Informationen folgen, sobald entsprechende Meilensteine erreicht worden sind. Vor dem Einreichen der Baueingabe wird im Herbst 2025 die interessierte Bevölkerung zu einer öffentlichen Informationsveranstaltung eingeladen. Persönliche Anliegen und Fragen einzelner Personen werden gerne in schriftlicher Form gesammelt und in geeigneter Zusammenstellung beantwortet.
6. Anträge der Gemeindeversammlung vom 26.05.2025
Die beiden an der Gemeindeversammlung angenommen Anträge bezüglich Information Mehrzweckhalle können wie folgt berücksichtigt werden:
Entscheid 1
Die Baukommission sieht keine grösseren Veränderungen zum «Vorprojekt 2023.1» vor. Eventuell notwendige, im Antrag erwähnte geringfügige Modifikationen werden von der Baukommission im Bedarfsfall abgeklärt.
Entscheid 2
Die Baukommission wird sich auf Grund des an der Gemeindeversammlung angenommenen Antrags neu konstituieren. Die beiden Entscheide der Bevölkerung hatten den Austritt von Marc Herzog und Rolf Thalmann zur Folge. Die Mitglieder der Baukommission sind bereits in intensiven Bemühungen, diese Abgänge durch fachkompetente Personen zu ersetzen und die Kommission mit neuen Mitgliedern zu ergänzen.
Die rechtliche Situation ist in Abklärung. An der Urnenabstimmung vom 24. November 2024 wurde die Kreditsumme mit der Konzeptidee der vom Planerwahlverfahren gewählten Architekten genehmigt. Für die Baukommission sind, wie bereits erwähnt, diese Entscheide umsetzbar. Ob eine Änderung des Inhaltes einer Urnenabstimmung durch einen Entscheid der Gemeindeversammlung geändert werden kann, muss rechtlich abgeklärt und bestätigt werden.